Bei einer Finanzierung Ihres Eigenheims sollten Sie einen Teil der Kosten, etwa 20 Prozent, selbst aus Eigenmitteln finanzieren können. Den Rest können Sie dann mit zwei Hypotheken, als Fremdkapital, aufbringen.
Hypotheken lassen sich auf unterschiedliche Weise aufnehmen. Ich rechne gerne mit Ihnen Sie durch, welche Finanzierung mit der Swiss Life am besten zu Ihnen passt. Dank modernster Computer-Vergleiche und Berechnungen kann ich Ihnen dann zeigen, wie sich verschiedene Finanzierungen im Laufe der Jahre entwickeln.
Mein Versprechen: Eine Finanzierung mit der Swiss Life Amriswil im Thurgau funktioniert ganz einfach und klar. Sie wissen am Ende genau, was Sie zahlen müssen und wie sich die Finanzierung entwickelt.
Bei einer variablen Hypothek können Sie die noch ausstehende Tilgungssumme jederzeit mit einer Anzeigefrist von drei Monaten zahlen. Das bezeichnen wir als direkte Amortisation.
Die indirekte Amortisation funktioniert mit Hilfe unserer Produkte der Säule 3a (steuerbegünstigt) und 3b, bei denen Sie mit einem jährlichen Betrag ein zusätzliches Vermögen ansparen. Dieses Vermögen hilft Ihnen, Ihre Fest- oder SARON-Hypothek bei Vertragsablauf zu verringern.
Möchten Sie mehr zur Amortisation wissen – und wie Produkte der Säule 3a Ihnen Steuervorteile bringen?
Die Hypothek darf höchstens 80 Prozent des Immobilienpreises betragen. Die restlichen 20 Prozent sollten aus Eigenmitteln finanziert werden.
Bei einem Objekt, das CHF 800.000 CHF kostet, sollten Sie demnach CHF 160.000 mit Eigenmitteln einbringen. Die fehlenden CHF 640.000 können mit Hypotheken finanziert werden – mit monatlichen, für Sie tragbaren Kosten.
Unser Swiss Life Tragbarkeitsrechner sagt Ihnen schnell, ob Ihre Finanzierungswünsche aufgehen.
Haben Sie zu wenig Eigenkapital oder ist Ihr Jahreseinkommen zu gering? Gerne schaue ich, wie eine zusätzliche Finanzierung trotzdem einfach und sorgenfrei für Sie funktionieren wird.
Die zweite Hypothek sollten Sie bei selbstbewohntem Wohneigentum binnen 15 Jahren oder beim Erreichen Ihres 65. Lebensjahres amortisieren.
Im Falle eines Vorbezugs oder einer Verpfändung der zweiten Säule (BVG) ist es möglich, dass wir eine zusätzliche Amortisation verlangen.
Unklarheiten oder Besonderheiten bezüglich der Amortisationspflichten können Sie jederzeit gerne mit mir besprechen. Denn nichts ist wichtiger als Klarheit und Offenheit.
Sprechen Sie mich unter Tel. +41 79 950 39 94 jederzeit gerne an.
Mit unseren Hypotheken finanzieren wir Wohnliegenschaften in der Schweiz mit gutem Marktwert, als Hauptwohnsitz von Ihnen selbst genutzte Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen sowie Mehrfamilienhäuser mit mindestens vier Wohnungen. Dazu finanzieren wir Büro- und Geschäftsimmobilien.
Die Swiss Life finanziert keine Ferienhäuser oder -wohnungen und auch keine stark renovierungsbedürftigen Objekte in schlechter Lage. Auch Baukredite für Bauland und Bauvorhaben finanzieren wir nicht.
Bei einer vorzeitigen Auflösung Ihrer Festhypothek berechnet die Swiss Life individuell eine Vorfälligkeitsentschädigung wegen dem entstandenen Refinanzierungsschaden.
Ausnahme: Verkaufen Sie das Objekt vor Ablauf der Hypothek, berechnet die Swiss Life keine Vorfälligkeitsentschädigung. Der Verkauf darf allerdings nicht an Familienmitglieder oder Verwandte erfolgen. Ich beantworte gerne Ihre Fragen unter Tel. +41 79 950 39 94