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Pensionskasse · KMU

BVG-Reform 2026: Was Arbeitgeber jetzt tun müssen

Die BVG-Reform ist die grösste Änderung der beruflichen Vorsorge seit Jahren. Für Arbeitgeber im Thurgau bedeutet sie konkrete Anpassungen am Vorsorgeplan und an der Kommunikation mit der Belegschaft.

1. Umwandlungssatz sinkt von 6.8% auf 6.0%

Das ist die zentrale Änderung. Wer künftig pensioniert wird, erhält bei gleichem Sparguthaben eine tiefere Rente. Konkret: pro 100'000 CHF Altersguthaben sinkt die jährliche Rente um CHF 800.

2. Tiefere Eintrittsschwelle

Die BVG-Eintrittsschwelle wird gesenkt. Mehr Teilzeitarbeitende und mehrfach Beschäftigte sind neu obligatorisch versichert. Für KMU im Detailhandel, in der Gastronomie und im Gesundheitswesen bedeutet das zusätzliche PK-Anschlüsse.

3. Koordinationsabzug: prozentual statt fix

Der Koordinationsabzug wird künftig 20% des AHV-Lohns betragen (statt fix CHF 25'725). Vorteil: tiefere Löhne werden besser versichert, das versicherte Salär steigt für viele Angestellte spürbar.

4. Übergangsgeneration — Zuschlag für 15 Jahrgänge

Für Versicherte, die kurz vor der Pensionierung stehen, gibt es einen lebenslangen Zuschlag zur Rente. Finanziert wird das aus einem gemeinsamen Fonds — Arbeitgeber tragen dazu bei.

5. Was Arbeitgeber jetzt konkret tun sollten

  • +Vorsorgeplan durch die PK auf Reformkonformität prüfen lassen.
  • +Höhere Sparbeiträge für ältere Mitarbeitende (Ergänzungsmassnahmen) einplanen.
  • +Belegschaft schriftlich informieren — insbesondere über die neue Rentenformel.
  • +Budget für höhere Lohnsumme (durch Reform-Zuschläge) im Businessplan 2026 einstellen.

Mein Vorgehen

Ich prüfe Ihren bestehenden Vorsorgeplan auf Reformkonformität, berechne die finanziellen Auswirkungen für Ihre Lohnsumme und bereite die Mitarbeiter-Kommunikation vor — auf Deutsch, verständlich, in Ihrer Firma vor Ort.