Frauen · Vorsorge · Thurgau
Vorsorge für Frauen im Thurgau — Vorsorgelücke schliessen, Teilzeit und Mutterschaft planen.
Frauen in der Schweiz beziehen im Alter durchschnittlich rund ein Drittel weniger Rente als Männer. Teilzeit, Mutterschaft und Erwerbsunterbrüche sind die Hauptursachen. Diese Lücke lässt sich mit Plan schliessen — je früher, desto günstiger.
Kurzfakten
- ~34%
- tieferes Alterseinkommen von Frauen aus AHV und BVG kombiniert
- CHF 22'050
- BVG-Eintrittsschwelle 2026 – darunter kein Pensionskassen-Anschluss
- CHF 150–250k
- typische PK-Lücke bei 15 Jahren 60%-Teilzeit gegenüber Vollzeit
Frauen im Thurgau mit Teilzeit, Familienpause, in Konkubinat oder nach Scheidung.
- Teilzeit: Koordinationsabzug im BVG-Plan reduzieren lassen – erhöht das versicherte Salär deutlich.
- Mutterschaft & Auszeit: Säule 3a und Freizügigkeit aktiv weiterführen statt pausieren.
- Scheidung: hälftiger PK-Anteil einfordern, danach Einkäufe zur Lückenschliessung planen.
34% weniger Rente
Frauen in der Schweiz beziehen aus AHV und BVG kombiniert im Schnitt 34% weniger Alterseinkommen als Männer. Die grösste Ursache: fehlende Sparjahre in der 2. Säule.
CHF 150'000–250'000
So viel BVG-Kapital gehen bei 15 Jahren 60%-Teilzeit typischerweise verloren gegenüber Vollzeit. Mit gezielter 3a-Strategie und freiwilligen BVG-Einkäufen kompensierbar.
3 Monate Fristen
Bei Mutterschaft, Scheidung oder Reduktion des Pensums entscheiden oft Fristen von 30–90 Tagen über Weiterversicherung, Freizügigkeit oder BVG-Anschluss. Frühzeitige Beratung ist der grösste Hebel.
Vorsorge für Frauen in jeder Lebensphase.
Berufseinstieg (20–30)
Säule 3a von Anfang an — auch mit kleinem Betrag. Zinseszins über 35–40 Jahre schlägt jede spätere Nachholaktion. Risikoschutz meist noch nicht nötig.
Familiengründung (30–40)
Kritische Phase: Reduktion des Pensums, Koordinationsabzug, Erwerbsunterbrüche. Freiwillige BVG-Weiterversicherung prüfen, 3a maximal ausschöpfen, Risikoschutz für die Familie.
Wiedereinstieg & Karriere (40–55)
Freiwillige BVG-Einkäufe wirken jetzt am stärksten (Steuerabzug + Rentenanstieg). Nachlassplanung bei Wohneigentum und Konkubinat. Vermögensaufbau parallel zur Säule 3a.
Vor der Pensionierung (55–65)
Bezugsstrategie planen: Rente vs. Kapital, Staffelung der 3a-Bezüge über mehrere Jahre für Steueroptimierung. Bei Scheidung oder Verwitwung: BVG-Ausgleich sauber führen.
Häufige Fragen zur Vorsorge für Frauen.
Warum ist Vorsorge für Frauen anders?
Frauen leben in der Schweiz statistisch 3–4 Jahre länger, verdienen im Schnitt rund 18% weniger und arbeiten häufiger Teilzeit oder mit Erwerbsunterbrüchen. Das führt zu einer strukturellen Vorsorgelücke: durchschnittlich beziehen Frauen rund ein Drittel weniger Altersleistung als Männer. Eine bewusste Strategie ab Berufseinstieg oder Familiengründung schliesst diese Lücke.
Was passiert mit meiner Pensionskasse in der Mutterschaft?
Während des Mutterschaftsurlaubs (14 Wochen) läuft die BVG-Versicherung normal weiter. Danach entsteht die kritische Phase: bei Reduktion auf unter CHF 22'680 Jahreslohn (Eintrittsschwelle 2026) fallen Sie aus der obligatorischen BVG. Viele Arbeitgeber senken zudem den koordinierten Lohn, was die Sparbeiträge weiter reduziert. Ein Wechsel zur freiwilligen BVG-Versicherung oder eine gezielte 3a-Strategie kompensiert.
Wie hoch ist die typische Vorsorgelücke bei Teilzeitarbeit?
Wer nach Mutterschaft auf 60% reduziert und dies 15 Jahre beibehält, verliert im Vergleich zur Vollzeit-Karriere typisch CHF 150'000–250'000 an BVG-Alterskapital. Grund ist der Koordinationsabzug, der bei tieferen Löhnen prozentual stärker wirkt. Ein Ausgleich mit Säule 3a-Maximaleinzahlungen und freiwilligen BVG-Einkäufen ist möglich — aber nur mit Plan.
Was passiert mit meiner Vorsorge bei einer Scheidung?
Bei Scheidung werden die während der Ehe erworbenen BVG-Guthaben hälftig geteilt (BVG-Ausgleich). Das gilt für alle Vorsorgeguthaben — auch für Freizügigkeitskonti. Ich rechne den Vorher-/Nachher-Effekt durch und zeige, wie Sie das erhaltene oder abgegebene Guthaben steueroptimal weiterführen.
Sollten unverheiratete Paare besondere Vorsorge treffen?
Ja, dringend. Konkubinatspartner haben von Gesetzes wegen keinen Anspruch auf BVG-Hinterlassenenrente und sind nicht gesetzliche Erben. Ohne aktive Begünstigung (BVG-Reglement prüfen), Testament und Vorsorgeauftrag steht der überlebende Partner rechtlich schlechter da als ein Ehepartner. Für Familien mit Kindern besonders relevant.
Lohnt sich die Säule 3a auch bei kleinem Teilzeitpensum?
Ja — meist mehr als bei Vollzeit. Der Steuereffekt wirkt zwar geringer (tieferer Grenzsteuersatz), aber der Zinseszins über 20–30 Jahre gleicht das mehr als aus. Wichtiger als die Höhe ist die Regelmässigkeit: CHF 200 monatlich ab Alter 30 ergeben bei 3% Rendite rund CHF 116'000 mit 65 — ohne einen einzigen zusätzlichen Steuereffekt zu rechnen.
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Weibliche Vorsorgeplanung überschneidet sich mit weiteren Lebenssituationen. Paare ohne Trauschein sollten die Absicherung im Konkubinat inklusive Begünstigung in Säule 3a und BVG regeln. Wer 3–10 Jahre früher aufhören will, plant frühzeitig die Frühpensionierung mit Fokus auf Rentenlücke und Kapitalbezug, und Angestellte im Thurgauer KMU profitieren von einer sauberen Pensionskassen-Analyse mit 1e-Kaderplan und BVG-Reform 2026.
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