Wer gilt als ANobAG?
Arbeitnehmende in der Schweiz, deren Arbeitgeber im Ausland sitzt und hier keine beitragspflichtige Niederlassung hat.
ANobAG · Schweiz / Thurgau
ANobAG bedeutet «Arbeitnehmende ohne beitragspflichtigen Arbeitgeber». Sie wohnen und arbeiten in der Schweiz, sind aber bei einem Arbeitgeber im Ausland angestellt, der hier keine Sozialversicherungsbeiträge abrechnet. Deshalb übernehmen Sie die Anmeldung und Abrechnung mit der Schweizer Ausgleichskasse selbst.
Die ANobAG-Anmeldung bei der AHV erfolgt 2026 direkt bei der Ausgleichskasse des Wohnkantons, im Thurgau beim SVZ Thurgau. ANobAG melden sich selbst an, deklarieren ihren Lohn und bezahlen die vollen AHV/IV/EO-Beiträge von 10,6 % des Bruttolohns, da kein Schweizer Arbeitgeber abrechnet.
ANobAG ist keine Selbständigkeit, sondern ein besonderer Status für Angestellte mit Wohn- und Arbeitsort Schweiz sowie einem nicht beitragspflichtigen Arbeitgeber im Ausland. Das Arbeitsverhältnis bleibt bestehen; lediglich die Pflichten des ausländischen Arbeitgebers gegenüber den Schweizer Sozialversicherungen werden von Ihnen abgewickelt.
Arbeitnehmende in der Schweiz, deren Arbeitgeber im Ausland sitzt und hier keine beitragspflichtige Niederlassung hat.
Anmeldung bei der kantonalen Ausgleichskasse, AHV-/ALV-Abrechnung sowie Prüfung von BVG, Unfall und Krankentaggeld.
ANobAG bleiben angestellt. Selbständige arbeiten auf eigene Rechnung und werden sozialversicherungsrechtlich anders beurteilt.
Im Kanton Thurgau erfolgt die ANobAG-Anmeldung beim Sozialversicherungszentrum Thurgau in Frauenfeld. Anschliessend werden Beitragspflicht, BVG-Anschluss und persönliche Vorsorgelücken geprüft.
Kurzfakten
Personen mit Wohnsitz Schweiz und Arbeitsvertrag bei einem Arbeitgeber im Ausland — Remote-Angestellte, Homeoffice-Mitarbeitende internationaler Firmen, Fachkräfte mit EU-Arbeitgeber.
Die ANobAG Beitragssätze 2026 betragen 10.6% AHV/IV/EO und 2.2% ALV bis CHF 148'200 Jahreslohn, dazu Verwaltungskosten der Ausgleichskasse. Für ANobAG im Thurgau rechnet das Sozialversicherungszentrum Thurgau (SVZ) in Frauenfeld ab.
Die ANobAG Beitragssätze unterscheiden sich nicht von Kanton zu Kanton. Für ANobAG Thurgau bedeutet das: dieselben 10.6% AHV/IV/EO und 2.2% ALV wie in Zürich oder Bern, abgerechnet aber über das Sozialversicherungszentrum Thurgau in Frauenfeld. Unterschiedlich sind allein die Verwaltungskosten der Kasse, die je nach Ausgleichskasse rund 0.2–0.7% der Lohnsumme ausmachen. Wer als ANobAG Thurgau den Jahreslohn kennt, kann die Beiträge damit direkt hochrechnen.
Als ANobAG schulden Sie Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil zusammen: 10.6% des AHV-pflichtigen Bruttolohns, abgerechnet über die Ausgleichskasse Ihres Wohnkantons — im Thurgau die SVA Thurgau.
Die Arbeitslosenversicherung ist für ANobAG innerhalb EU/EFTA obligatorisch: 2.2% bis zum Höchstbetrag, darüber 1% Solidaritätsbeitrag. Dazu kommen Verwaltungskosten der Kasse.
Der ausländische Arbeitgeber schuldet den Arbeitgeberanteil wirtschaftlich weiterhin. Halten Sie im Arbeitsvertrag fest, dass der Bruttolohn die Schweizer Sozialabgaben abdeckt — sonst zahlen Sie rund 13% aus eigener Tasche.
Mit einem Arbeitgeber innerhalb EU/EFTA sind Sie ab einem Jahreslohn von CHF 22'680 obligatorisch der beruflichen Vorsorge unterstellt. Findet sich keine Vorsorgeeinrichtung, erfolgt der Anschluss an die Stiftung Auffangeinrichtung BVG — eine Basislösung, die selten zur eigenen Lohn- und Familiensituation passt. Eine massgeschneiderte Vorsorgelösung bringt in der Regel bessere Risikoleistungen und einen höheren Sparanteil.
Ohne BVG-Anschluss gilt der grosse Säule-3a-Abzug: 20% des AHV-pflichtigen Erwerbseinkommens, maximal CHF 36'288 im Jahr 2026. Bei einem Lohn von CHF 150'000 sind das CHF 30'000 steuerlich abziehbar — der wirksamste Steuerhebel, den ANobAG haben. Mit BVG-Anschluss reduziert sich der Abzug auf CHF 7'258, dafür kommen Einkaufspotenzial und Risikoschutz der Pensionskasse dazu. Welche Variante besser rechnet, hängt von Lohn, Alter, Familienstand und Wohngemeinde ab — das rechne ich Ihnen durch.
ANobAG mit Wohnsitz im Kanton Thurgau melden sich beim Sozialversicherungszentrum Thurgau (SVZ), St. Gallerstrasse 11, 8501 Frauenfeld an. Es gelten die gleichen ANobAG Beitragssätze wie schweizweit: 10.6% AHV/IV/EO, 2.2% ALV, total rund 12.8–13.5% des Bruttolohns.
Fatos Dreshaj, Vorsorgeexperte bei Swiss Life in Weinfelden, begleitet ANobAG in Weinfelden, Frauenfeld, Amriswil, Kreuzlingen, Arbon, Romanshorn und Bischofszell von der Anmeldung über den BVG-Anschluss bis zur Säule 3a.
ANobAG-Beratung im Thurgau vereinbarenLieber selbst einreichen? Anmeldeformular des Sozialversicherungszentrums Thurgau (SVZ), St. Gallerstrasse 11, 8501 Frauenfeld, T 058 225 79 42: «Anmeldung für Arbeitnehmende mit Arbeitgeber/in im Ausland». Ausfüllen, Arbeitsvertrag beilegen und an beitraege@svztg.ch senden.
Die ANobAG Beitragssätze sind im Kanton Thurgau gleich hoch wie in der übrigen Schweiz: 10.6% AHV/IV/EO und 2.2% ALV bis CHF 148'200, darüber 1% Solidaritätsbeitrag. Dazu kommen die Verwaltungskosten der Ausgleichskasse von 0.2–0.7%. In der Summe sind das rund 12.8–13.5% des Bruttolohns, die ANobAG selbst abrechnen und einzahlen.
Zuständig ist die Ausgleichskasse des Wohnsitzkantons, im Thurgau also das SVZ Thurgau an der St. Gallerstrasse 11 in 8501 Frauenfeld (058 225 79 42, beitraege@svztg.ch). Der Fragebogen für ANobAG geht zusammen mit dem Arbeitsvertrag per E-Mail dorthin. Danach folgt eine Akontorechnung, abgerechnet wird quartalsweise.
ANobAG steht für «Arbeitnehmende ohne beitragspflichtigen Arbeitgeber». Gemeint sind Personen mit Wohnsitz in der Schweiz, die bei einem Arbeitgeber im Ausland angestellt sind. Weil dieser Arbeitgeber in der Schweiz nicht beitragspflichtig ist, muss die angestellte Person die Sozialversicherungsbeiträge selbst bei der kantonalen Ausgleichskasse abrechnen — sie bleibt aber rechtlich Arbeitnehmerin, nicht selbständig.
Es gilt der volle Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil: 10.6% AHV/IV/EO plus 2.2% ALV bis zur Höchstgrenze, dazu Verwaltungskosten der Ausgleichskasse. Insgesamt rund 12.8–13.5% des Bruttolohns. Ohne vertragliche Regelung mit dem ausländischen Arbeitgeber tragen Sie diese Beiträge faktisch selbst — deshalb sollte der Bruttolohn entsprechend verhandelt werden.
ANobAG innerhalb EU/EFTA (Unterstellung nach Verordnung 883/2004) sind bei einem Jahreslohn über CHF 22'680 obligatorisch BVG-versichert und müssen sich einer Vorsorgeeinrichtung oder der Stiftung Auffangeinrichtung BVG anschliessen. ANobAG mit Arbeitgeber ausserhalb EU/EFTA können sich freiwillig anschliessen. Wer nicht BVG-versichert ist, darf die grosse Säule 3a nutzen.
Mit BVG-Anschluss gilt 2026 der kleine Abzug von CHF 7'258. Ohne Pensionskassen-Anschluss dürfen Sie 20% des AHV-pflichtigen Erwerbseinkommens einzahlen, maximal CHF 36'288. Das ist der grösste Steuerhebel für ANobAG — gerade bei hohen Löhnen aus dem Ausland.
Drei Lücken treten fast immer auf: Erwerbsunfähigkeit (keine Arbeitgeber-Taggeldversicherung), Unfall (UVG-Deckung ist nicht automatisch geregelt und muss separat gelöst werden) und Todesfallschutz für Familie oder Partner. Diese drei Punkte prüfe ich in jeder ANobAG-Beratung zuerst.
Die Anmeldung erfolgt bei der Ausgleichskasse des Wohnsitzkantons — im Thurgau bei der SVA Thurgau in Frauenfeld. Nötig sind Arbeitsvertrag, Lohnnachweis und bei EU/EFTA-Arbeitgebern die A1-Bescheinigung bzw. die Vereinbarung nach Art. 21 Abs. 2 VO 987/2009. Danach folgen BVG-Anschluss, Unfalldeckung und Säule 3a.
Nein. Sie sind Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer mit einem ausländischen Arbeitgeber und übernehmen lediglich das Beitragsinkasso. Für Selbständige gelten andere Regeln bei AHV, BVG und Säule 3a — diese Unterscheidung entscheidet über Ihren gesamten Vorsorgeaufbau.
Kostenloses Erstgespräch in Weinfelden oder online — inklusive Berechnung Ihres Säule-3a-Höchstbetrags.
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