Landwirtschaft · Hofübergabe · Thurgau
Vorsorge für Landwirte im Thurgau — Hofübergabe, Säule 3a und Ehepartner-Absicherung.
Der Ertragswertkauf bringt bei der Hofübergabe wenig Geld — Vorsorge muss vorher aufgebaut sein. Grosse Säule 3a bis CHF 36'288, freiwillige BVG und Absicherung der mitarbeitenden Ehefrau sind die drei zentralen Hebel für Thurgauer Bauernfamilien.
Kurzfakten
- CHF 36'288
- Höchstbetrag grosse Säule 3a 2026 für selbständige Landwirte
- 5–10 J.
- empfohlene Vorlaufzeit vor Hofübergabe für BVG-Einkäufe und Steuerplanung
- 1/2
- Anteil Betriebsertrag der mitarbeitenden Ehefrau (AHV) – ohne 3a droht Altersarmut
Bauernfamilien und Betriebsleiter im Kanton Thurgau, inklusive mitarbeitender Ehefrauen und Hofnachfolger.
- Ertragswertkauf bringt wenig Kapital – Alterssparen aktiv über 3a und BVG aufbauen.
- Mitarbeitende Ehefrau eigenständig absichern: eigenes AHV-Konto, Säule 3a, ggf. BVG.
- Hofübergabe 5–10 Jahre voraus planen: Steuern, Ausgleich Geschwister, Wohnrecht.
CHF 36'288
Höchstbetrag grosse Säule 3a 2026 für selbständige Landwirte ohne BVG-Anschluss — 20% des AHV-Einkommens, voll steuerabzugsfähig.
5–10 Jahre
Ideale Vorlaufzeit vor der Hofübergabe. Freiwillige BVG-Einkäufe in dieser Phase reduzieren Steuern und schaffen Alterskapital, das der Ertragswertverkauf nicht liefert.
1/2 Betriebsertrag
Die mitarbeitende Ehefrau erhält AHV-technisch die Hälfte des Betriebsertrags — ohne aktive Vorsorge entsteht eine erhebliche Altersarmutslücke.
Vorsorge-Themen, die auf jedem Thurgauer Hof zählen.
Hofübergabe & Ertragswert
Steueroptimierte Übergabe an das nächste Familienmitglied, Kombination aus Ertragswertkauf, freiwilligen BVG-Einkäufen und Nutzniessung. 5–10 Jahre Vorlauf einplanen.
Mitarbeitende Ehefrau
Halber AHV-Ertrag, freiwillige BVG-Lösung, grosse Säule 3a und Todesfallabsicherung — damit im Trennungs- oder Todesfall keine Existenzlücke entsteht.
Erwerbsunfähigkeit & Unfall
Landwirtschaftliche Alters- und Hinterlassenenversicherung deckt Basisleistungen. Ergänzung durch private EU-Rente und Unfallzusatz für ausreichenden Schutz.
Angestellte auf dem Betrieb
Ab CHF 22'680 Jahreslohn (2026) besteht BVG-Pflicht. Passende Sammelstiftung mit tiefen Kosten und Flexibilität für saisonale Anstellung finden.
Häufige Fragen aus der Thurgauer Landwirtschaft.
Bin ich als Landwirt BVG-pflichtig?
Selbständige Landwirte ohne Angestellte sind nicht BVG-pflichtig. Sobald Sie familienfremde Angestellte über CHF 22'680 Jahreslohn (2026) beschäftigen, gilt BVG-Pflicht für diese Personen. Familienangehörige, die auf dem Betrieb mitarbeiten und dort wohnen, sind AHV/IV-pflichtig, aber nicht automatisch BVG-pflichtig — hier lohnt sich eine freiwillige Lösung.
Wie viel darf ich als Landwirt in Säule 3a einzahlen?
Ohne BVG-Anschluss: 20% des AHV-pflichtigen Einkommens, maximal CHF 36'288 (2026, grosse Säule 3a). Mit BVG-Anschluss: CHF 7'258 (kleine Säule 3a). Für viele Landwirtschaftsbetriebe ist die grosse Säule 3a der wichtigste Vorsorgehebel — voll steuerabzugsfähig und ohne Umverteilung.
Was passiert mit Vorsorge und AHV bei der Hofübergabe?
Die Hofübergabe ist der grösste Vorsorge-Moment im Landwirtsleben. Der Ertragswertkauf durch das Kind bedeutet meist tiefe Verkaufserlöse — die Vorsorge muss vorher aufgebaut sein. Freiwillige BVG-Einkäufe 5–10 Jahre vor Übergabe reduzieren Steuern jetzt und sichern das Alterseinkommen. Zusätzlich: AHV-Beiträge weiterlaufen lassen, bis das ordentliche Rentenalter erreicht ist.
Wie versichere ich mich als Landwirt gegen Unfall und Invalidität?
SUVA-Pflicht besteht für Angestellte im Betrieb. Sie selbst als Betriebsleiter sind meist über die Landwirtschaftliche Alters- und Hinterlassenenversicherung abgesichert, aber die Leistungen sind knapp. Zusätzlich empfehlenswert: private Erwerbsunfähigkeitsversicherung mit Wartefrist 12–24 Monaten und Rente bis 65, plus Unfallzusatzversicherung — steuerlich als Berufsauslage abzugsfähig.
Was ist die Familienzulage in der Landwirtschaft?
Selbständige Landwirte erhalten über die Familienzulagen in der Landwirtschaft (FLG) monatlich CHF 200 Kinderzulage und CHF 250 Ausbildungszulage pro Kind — unabhängig vom Einkommen, sofern das steuerbare Einkommen unter der Grenze liegt. Diese Zulagen zählen nicht zum AHV-Einkommen und beeinflussen die Vorsorge nicht negativ.
Wie sichere ich meine Ehefrau ab, die auf dem Hof mitarbeitet?
Mitarbeitende Ehepartner sind AHV-pflichtig als Selbständigerwerbende (halber Betriebsertrag zählt), können aber freiwillig BVG einzahlen und die grosse Säule 3a nutzen. Bei Scheidung wird das aufgebaute Vorsorgekapital hälftig geteilt (BVG-Ausgleich). Ohne aktive Regelung entsteht sonst eine massive Altersarmutslücke — ich prüfe die konkrete Situation.
Hofübergabe in Sicht?
Kostenloses Erstgespräch auf Ihrem Betrieb — inklusive erster Grobrechnung für Übergabe und Vorsorge.
Termin vereinbarenPassende Vertiefungen
Verwandte Themen im Thurgau.
Landwirtschaftliche Vorsorge im Thurgau hängt eng an Betriebsübergabe und persönlicher Absicherung. Für die Hofübergabe hilft die Systematik der Unternehmensnachfolge mit Bewertung, Steuern und Vorsorgekapital. Da Landwirte meist Selbständige sind, greift die grosse Säule 3a und der freiwillige BVG-Anschluss, und der Ausstieg wird über die Frühpensionierung mit AHV-Vorbezug und BVG-Einkauf geplant.
Verwandte Spezialisierungen
Das könnte Sie auch interessieren.
Ratgeber & Wissen